Die Landesschiedskommission entscheidet Streit im Landesverband hinsichtlich der Auslegung und Anwendung des Statuts, der Satzung und nachrangiger Ordnungen (Wahl-, Geschäfts-, Finanzordnungen), hinsichtlich Wahlen, Organisations- und Verfahrensfragen.
Sie entscheidet über Einsprüche und Widersprüche von Mitgliedern und Vorständen gegen die Tätigkeit und gegen Beschlüsse von Gremien und Organen des Landesverbandes sowie über die Anfechtung von Parteiwahlen.
Die Tätigkeit der Landesschiedskommission ist auf Streitschlichtung gerichtet. Die Landesschiedskommission wird nur auf Antrag tätig und entscheidet über die Eröffnung eines Schiedsverfahrens. Die Landesschiedskommission wird vom Landesparteitag auf zwei Jahre gewählt.
Die Mitglieder der Landesschiedskommission sind erreichbar unter: schiedskommission@linke-sh.de