Der Landesrat ist das oberste beschlussfassende Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Er gewährleistet die gegenseitige Information über und die Koordination von Planungen der Kreisverbände, des Landesvorstandes und der Landtagsfraktion. Er hat Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Landesvorstand.
Der Landesrat berät und beschließt insbesondere über:
- grundsätzliche politische und organisatorische Fragen,
- den jährlichen Finanzplan auf Vorschlag des Landesvorstandes,
- Anträge, die an den Landesrat gestellt oder durch den Landesparteitag an den Landesrat überwiesen wurden,
- Angelegenheiten, bei denen der Landesvorstand wegen ihrer politischen Bedeutung oder wegen der mit ihnen verbundenen finanziellen Belastungen eine Beschlussfassung des Landesrats für notwendig erachtet,
- Kampagnen, die bei ihrer Durchführung erhebliche finanzielle Mittel oder personelle Ressourcen der Kreisverbände binden.
Dem Landesrat gehören mit beschließender Stimme an:
- zwei VertreterInnen pro Kreisverband,
- zwei durch den Landesvorstand aus seiner Mitte bestimmte Mitglieder,
- zwei VertreterInnen des anerkannten Jugendverbandes Linksjugend [‘solid]
Präsidium
Kontakt: landesrat@linke-sh.de
Geschäftsordnung des Landesrats.