Die Landesfinanzrevisionskommission prüft die Finanztätigkeit des Landesvorstandes, der Landesgeschäftsstelle sowie den Umgang mit dem Parteivermögen. Die Landesfinanzrevisionskommission prüft gemäß Parteiengesetz den finanziellen Teil der Vorstandsberichte an die Landesparteitage.
Im Landesverband und allen Kreisverbänden sind laut Bundessatzung Finanzrevisionskommissionen zu bilden.
Die Landesfinanzrevisionskommission wird auf dem Landesparteitag gewählt und bestimmt aus ihrer Mitte über den Vorsitz.
Mitglieder von Vorständen, des Landesausschusses; oder ähnlicher Parteiausschüsse in Landes- und Kreisverbänden, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf gleicher Ebene wie die entsprechende Kommission, Angestellte der Partei sowie Mitglieder die auf andere Weise regelmäßige Einkünfte von der Partei beziehen, können nicht Mitglieder der Landesfinanzrevisionskommission sein.
Mitglieder der Landesfinanzrevisionskommission: