Im schleswig-holsteinischen Landtag steht heute ein Antrag des SSWzur Abstimmung, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, eine Liste zu veröffentlichen, auf der steht, wo in Schleswig-Holstein Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können.
Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in Bundestag und gewählte Abgeordnete im Wahlkreis 7 (Pinneberg), hofft auf Mehrheiten dafür im Landtag.
„Eine Liste, wie es sie seit langem auch in Hamburg gibt, durch die sich ungewollt Schwangere informieren können, wo ein Abbruch durchführbar ist, ist auch in Schleswig-Holstein dringend geboten. Da der § 219a StGB es Ärzten und Ärztinnen untersagt, zu informieren, wenn sie diese gynäkologische Leistung anbieten, böte sich den Betroffenen eine schnellere Möglichkeit, sich zu orientieren und umfassender zu informieren. Das ist auch deswegen wichtig, damit ein Abbruch so früh wie möglich stattfinden kann.
Zudem kann die gesetzliche 12-Wochen-Frist auch eine zu knappe Zeitspanne sein, um legal abzubrechen, falls die Schwangerschaft erst später erkannt, bzw. festgestellt wird. Dass Beratungsstellen Namen von Ärzten und Ärztinnen herausgeben, die Abbrüche durchführen, ist keine Lösung, denn es ist grundsätzlich nicht deren Aufgabe.
Allerdings reicht so eine Liste auch nicht aus: Nur durch die vollständige Streichung des § 219a StGB ist sichergestellt, dass ungewollt Schwangere sich gut informieren können und Ärzte und Ärztinnen frei in der Ausübung ihres Berufes sind.“
Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat einen Antrag zur vollständigen Streichungdes § 219a StGBeingereicht. Ärzte und Ärztinnen werden durch den Paragraphen kriminalisiert und stigmatisiert, Frauen werden daran gehindert, sich schnell und umfassend zu informieren. Regelmäßig werden Ärzte und Ärztinnen durch fundamentalistische Abtreibungsgegner angezeigt. Dieser Zustand muss umgehend beendet werden.