Mit den Stimmen der CDU, der FDP und der Grünen hat der Landtag von Schleswig-Holstein das Gesetz zur Abschiebehaft beschlossen, das die zurecht mehr als umstrittene Einrichtung eines Abschiebegefängnisses in Glückstadt ermöglicht.
Dass die Koalition aus CDU, FDP und Grünen trotz berechtigter Kritik des Flüchtlingsrates, der Diakonie und der gesamten Opposition die Einrichtung dieses Abschiebegefängnisses beschlossen hat, ist ein Armutszeugnis für eine Regierung, die sich weltoffen gibt, hier aber ihr wahres Gesicht zeigt. DIE LINKE ist prinzipiell gegen solche Abschiebeknäste, in denen Menschen wie Kriminelle behandelt werden, die nichts weiter getan haben als vor Verfolgung, Krieg und Elend zu fliehen und in Deutschland um Schutz zu bitten. Flucht ist kein Verbrechen und darf auch nicht so behandelt werden. Menschen, die sich keines Verbrechens schuldig gemacht haben, in Haft zu nehmen, ist rechtsstaatlich mehr als fragwürdig, da es einer Bestrafung ohne Tat und Urteil gleichkommt. Angesichts des möglicherweise monatelangen Freiheitsentzuges und den Bestimmungen des Gesetzes zur Anwendung von „unmittelbarem Zwang“, Durchsuchungen und Überwachung der Insassen, ist es ein Hohn, wenn die Landesregierung behauptet, es bestehe hier ein ausreichender Unterschied zu Einrichtungen des Strafvollzuges. Dass hier sogar Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft genommen werden können und Familien nicht garantiert gemeinsam untergebracht werden, ist ein neuer Tiefpunkt im Umgang mit Geflüchteten in Schleswig-Holstein.