Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht. Wasser ist ein lebensnotwendiges, öffentliches Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden darf. Zudem ist es Lebensmittel Nummer eins, an das höchste Qualitätsstandards zu stellen sind. Nicht umsonst ist die Wasserversorgung Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Darum haben Kommunen die Letztverantwortung für eine einwandfrei funktionierende Trinkwasserversorgung. Aus diesen Gründen darf Wasser nicht zur privaten Handelsware, und damit der Profitlogik unterworfen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zu bezahlbaren Preisen Zugang zur qualitativ einwandfreien Wasserversorgung haben. Jetzt, wie in Zukunft, müssen alle Versuche abgewehrt werden, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung führen können.