Nach einer Strukturänderung in den AWO-Betrieben wird die Wahl des erst im Mai 2022 gewählten Betriebsrats angefochten, um Kritiker*innen loszuwerden. Wir fordern die Geschäftsführung der AWO SH Pflege gGmbH auf, zur guten Praxis zurückzukehren und ihre Klage vor dem Landesarbeitsgericht Kiel zum Wohle der Mitarbeiter*innen zurückzuziehen, die Leitlinien ihres Trägervereins einzuhalten und dadurch die Demokratie zu stärken. "Dieses Managergebaren ist eines sozialen Arbeitgebers nicht würdig. Bei dem vorherrschenden extremen Personalmangel und der immensen Belastung der Mitarbeiter*innen ist eine Schwächung der Mitbestimmung nicht hinzunehmen!" so Fritz Ewert, Beisitzer im Landesvorstand DIE LINKE Schleswig-Holstein. Gleichzeitig ignoriert es den seit 2007 bestehenden BR-Strukturvertrag, der in sämtlichen Gesellschaften der AWO geübte Praxis ist.
Die Arbeiterwohlfahrt, ein aus der Arbeiterbewegung entstandener Verein, hat in seinen Leitlinien beschrieben, dass er bei der Bewältigung von gesellschaftlichen und sozialen Problemen mitwirken und den sozialen und demokratischen Rechtsstaat stärken will. An diese Leitlinie fühlt sich die Geschäftsführung der AWO Schleswig-Holstein Pflege gGmbH scheinbar nicht gebunden. Dadurch wird eine effektive Mitbestimmung für über 1500 Mitarbeitende wenn nicht behindert, so doch sehr erschwert.