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27. Juni 2010 DIE LINKE. Schleswig-Holstein, Landespolitik, Finanzen

Das neue Sparkassengesetz: Ein Schlag gegen die öffentliche Finanzwirtschaft!

Mit einer Stimme hat die schwarzgelbe Koalition das Sparkassengesetz gegen alle Widerstände durchgesetzt. Trotz der kosmetischen Änderungen, die inzwischen vorgenommen wurden, bleibt die Kritik an diesem Gesetz bestehen.

  • Das Gesetz zielt darauf ab, dass die Hamburger Haspa Finanzholding künftig bei den "befreundeten Sparkassen in Schleswig-Holstein" einsteigen kann. Für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist die HASPA Finanzholding eine private Gesellschaft. In der Folge ist nun zu befürchten, dass sich Privatbanken bei der EU dasselbe Recht erstreiten und damit das öffentlich-rechtliche Finanzwesen in Richtung Privatisierung treiben.
  • Durch die nun geschaffene Möglichkeit, bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen Stammkapital einzuführen und den Trägern der Institute die Option einzuräumen, Anteile zu veräußern, wird den Sparkassen kein frisches Kapital zur Verbesserung ihrer Eigenmittelausstattung zugeführt. Das Gesetz schafft völlig falsche Anreizstrukturen für öffentliche Träger, weil diese dann Sparkassenanteile veräußern können, beispielsweise um sich finanziell zu entlasten. Eine Aufstockung der Kapitaldecke hätte auch ohne Gesetzesänderung mittels stiller Einlagen erfolgen können.
  • Die Arbeitsgemeinschaft der Betriebs- und Personalräte in den schleswig-holsteinischen Sparkassen sieht darin „mittelfristig eine Gefährdung der regional verankerten Sparkassen. Allein in Schleswig-Holstein geht es dabei um rund 9.000 Arbeitsplätze sowie ein erhebliches Steueraufkommen.“

Hintergrund dieses Vorstoßes der schwarzgelben Koalition ist die desaströse Haushaltssituation des Landes und Schieflage der öffentlich-rechtlichen Finanzwirtschaft in Schleswig-Holstein. Durch die Risikogeschäfte der HSH Nordbank mussten die Sparkassen einen Vermögensverlust in dreistelliger Millionenhöhe hinnehmen. Schleswig-Holsteins Sparkassen- und Giroverband fordert seitdem von der Landesregierung, ihren Anteil von 14,8 Prozent an der HSH Nordbank zu übernehmen.

Der Anteil der Sparkassen an der maroden HSH Nordbank hatte einen Wert von 700 Mio. Euro, und steht jetzt mit 370 Mio. Euro in den Büchern, was diese stark belastet. Zudem wird die Situation immer ärger: Die Gewinnrücklagen der HSH wurden von 1,6 Mrd. Euro auf 830 Mio. Euro halbiert. Dabei haben die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein das Rücklagenpolster erst aufgefüllt. Von der letzten Kapitalaufstockung von 3 Mrd. Euro sind von der Bank mehr als 1,5 Mrd. Euro in die Kapitalrücklage gebucht worden. Die Rücklagen sind schneller geschmolzen als Schnee in der Sonne.

Zusätzlich hat der Sparkassenverband auch mit hausgemachten Altlasten zu kämpfen (Sparkasse Südholstein und Nospa). Der Druck, der auf den Sparkassen lastet, zwingt den Sparkassenverband alle Möglichkeiten zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Sparkassen auszuloten.

DIE LINKE bleibt dabei: Sie lehnt alle Versuche ab, die Kontrolle über die Sparkassen mittels Einführung z.B. von übertragbarem Stammkapital an andere öffentlichen-rechtliche Institutionen (wie z.B. der HASPA) regional aus der Hand zu geben und für private Investoren und deren Renditeziele zu öffnen. Es ist ein Gebot demokratischer Kontrolle, dass die politischen Entscheidungen in den Sparkassen ebenfalls von Menschen aus der Region getroffen werden. Dies ist durch ihre kommunale Trägerschaft abgesichert. Die Änderung des Sparkassengesetzes schafft keine Entlastung der Sparkassen, sondern verschärft das bestehende Problem.

DIE LINKE fordert: Die Landesregierung muss der Forderung der Sparkassen nach Übernahme ihrer Anteile bei der HSH-Nordbank endlich nachkommen. Gemessen an den Milliardenkosten für ein Fass ohne Boden, handelt es sich hierbei um überschaubare Beträge für eine sinnvolle Investition. Die Öffnung des Eigenkapitals bei den Sparkassen ist kein Beitrag zur Stärkung der dritten Säule der Bankenwirtschaft.

DIE LINKE steht für ein Bankensystem aus drei Säulen: Sparkassen, Genossenschaftsbanken und staatliche Großbanken. Ein funktionierender Finanzsektor ist ein öffentliches Gut, seine Bereitstellung daher eine öffentliche Aufgabe. Durch strikte Regulierung ist zu gewährleisten, dass der Bankensektor in Zukunft wieder seinen öffentlichen Auftrag erfüllt: die zinsgünstige Finanzierung wirtschaftlich sinnvoller Investitionen insbesondere auch kleiner und mittlerer Unternehmen, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Bereitstellung eines kostenlosen Girokontos für jedermann, sichere Anlage privater Ersparnisse.